Geschäftsnummer: | 24.3811 |
Eingereicht von: | - |
Einreichungsdatum: | 25.06.2024 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
Schlagwörter: | Lärmschutzvorschriften; Vorschriften; Schiess; Verschärfung; Ausbau; Verteidigungsfähigkeit; Schweizer; Armee; Schiessausbildung; Akzeptanz; Bevölkerung; Übungstätigkeiten; Einschränkungen; Ausbildung; Bundesrat; Lärmschutzverordnung; Waffen-; Übungsplätze; Aufgaben;; Einsparungen; Anpassung |
Mit der voranschreitenden Verschärfung der globalen sicherheitspolitischen Lage und dem damit einhergehenden notwendigen Ausbau der Verteidigungsfähigkeit der Schweizer Armee kommt der Schiessausbildung eine umso grössere Bedeutung zu. Die geltenden Lärmschutzvorschriften und die fehlende Akzeptanz der Bevölkerung für diese Übungstätigkeiten können aber zu Einschränkungen dieser Ausbildung führen. Der Bundesrat wird beauftragt, die Vorschriften der Lärmschutzverordnung (LSV, SR 814.41) für militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze zu überprüfen und darzulegen,
Der Krieg in der Ukraine hat die sicherheitspolitische Lage in ganz Europa und somit auch in der Schweiz verschärft. Die Verteidigungsfähigkeit der Armee muss wiederaufgebaut und gestärkt werden, wie der Bundesrat in seinem Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht und dem Bericht zur Erfüllung des Postulats 23.3000 der SiK-S klar festgehalten hat.
Die geltenden Lärmschutzvorschriften im militärischen Bereich sind das Produkt einer jäh beendeten jahrzehntelangen Friedensperiode in Europa und schränken eine realitätsnahe, glaubwürdige und wieder verstärkt auf die Verteidigung ausgerichtete Ausbildung unserer Milizsoldatinnen und Milizsoldaten ein. Zudem besteht die Vermutung, dass heute andere staatliche Bereiche aufgrund ihrer hoheitlichen Aufgaben im Vergleich zur Armee weniger restriktiv behandelt werden.
Schliesslich könnten Ausgaben und Kosten der Armee für Sanierungen und Schallschutzmassnahmen eingespart werden, wenn die Lärmschutzvorschriften in einem verträglichen Mass gelockert werden könnten. Diese finanziellen Mittel würden dann frei für dringliche Ausgaben, die für die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit gebraucht werden.